Am 5 März 2021 erhielt ASL ein Informationsschreiben des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) zur aktuellen Impfterminvergabe.

Aus diesem Schreiben geht hervor, dass die durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) anerkannten niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote aufgrund des regelmäßigen Leistungsangebotes bei älteren und pflegebedürftigen Menschen der Priorität 2 der Corona-Schutzimpfung zugeordnet werden.

Da die ASL – Mitarbeiter nach §45a bei Menschen mit Pflegegrad sogenannte „Niedrigschwellige Entlastungsleistungen“ erbringen, können sie sich jetzt einen Impftermin holen.

Obwohl alle ASL-ler die Hygieneregeln einhalten, ist es trotzdem eine große Erleichterung, wenn die Impfung bald noch mehr Sicherheit bringt.

Nur ist es im Moment leider sehr, sehr schwer einen Impftermin zu erhalten. Doch irgendwann wird es klappen, man muss nur viel Geduld mitbringen.